EU CPR · Inkrafttreten 2027

EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110 (CPR-Recast)

Die neue EU-Bauprodukteverordnung 2024/3110 ersetzt die bisherige CPR von 2011 vollständig. Sie ist ab dem 8. Januar 2026 anwendbar; ab dem 8. Januar 2027 greifen Strafen. Für Bauproduktehersteller werden damit die Declaration of Performance and Conformity (DoPC), der Digitale Produktpass und gestaffelte Lebenszyklus-Anforderungen relevant und eine zwingende Voraussetzung für den Marktzugang.

FRIST
8. Januar 2027
ZULETZT GEPRÜFT
Mai 2026
PRODUKTKATEGORIEN
Bauprodukte allgemein · Zement und Stahl · Fenster und Türen

Was ist das?

Die Verordnung (EU) 2024/3110 löst die bisherige Bauprodukteverordnung 305/2011 vollständig ab. Sie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist Anfang 2025 in Kraft getreten. Die materiellen Pflichten greifen jedoch nicht auf einen Schlag: Sie werden produktkategorie-spezifisch über delegierte Rechtsakte aktiviert, jeweils sobald die revidierte harmonisierte Norm (hEN) für die betreffende Produktfamilie veröffentlicht ist. Stand Mai 2026 liegt noch keine neue hEN vor, der scharfe Schalter steht aber auf 2027.

Der Regelungskern bleibt strukturell vertraut: harmonisierte Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt, CE-Kennzeichnung als Marktzugangsvoraussetzung. Neu ist das Anforderungsprofil dahinter. Erstmals verpflichtend ist die Umweltdeklaration über die Declaration of Performance and Conformity (DoPC) - sie integriert die Leistungserklärung mit Umweltkennwerten und löst die separate EPD langfristig ab, schafft sie aber nicht ab: die EPD-Daten fließen direkt in die DoPC ein. Ebenfalls neu: die CPR schafft erstmals die rechtliche Grundlage für den Digitalen Produktpass (DPP) für Bauprodukte. Erfasst werden die in Annex VII definierten 36 Produktfamilien, von tragenden Elementen über Dämmstoffe und Brandschutz bis zu Fenstern und Türen.

Wer ist betroffen?

Adressaten sind Hersteller, Importeure und Vertreiber von Bauprodukten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Auch Händler haben verstärkte Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten bei der Weitergabe von Produktinformationen und der Kooperation mit Marktüberwachungsbehörden. KMU-Erleichterungen sind in der Verordnung vorgesehen, betreffen aber im Kern administrative Anforderungen; die materiellen Datenpflichten gelten weitgehend gleich und sind insbesondere auch für Mittelständler relevant.

Die Anwendung erfolgt strikt produktkategorie-spezifisch: jede der 36 Produktfamilien wird über einen eigenen delegierten Rechtsakt aktiviert. Hersteller erfahren typischerweise 18 bis 24 Monate vor verpflichtender Anwendung, was für ihre Kategorie konkret zu liefern ist. Das Working-Programm der Kommission setzt die Reihenfolge: Precast Concrete und Stahl zuerst, dann Strukturstahl, Bewehrungsstahl, anschließend Fenster und Türen. Danach folgen weitere Bauprodukte. Wer in diesen Kategorien produziert, hat den kürzesten Vorlauf und gleichzeitig die stärkste Veränderung der eigenen Datenpflicht, weil die Produkte in der Gebäude-LCA mit hohem GWP-Anteil gewichtet sind.

Welche Frist gilt?

Die Anwendung der CPR 2024/3110 ist mehrstufig:

  • 8. Januar 2026: CPR anwendbar. GWP-Deklarationspflicht rechtlich in Kraft, wirksam wird sie aber erst, sobald die revidierte hEN für die jeweilige Produktfamilie veröffentlicht ist. Stand Mai 2026: noch keine neue hEN publiziert.
  • 8. Januar 2027: Strafen durch nationale Marktaufsichtsbehörden sind möglich.
  • 2026 bis 2028: Working-Plan-Reihenfolge der Kommission, Zemente und Stahl zuerst, dann Fenster, Türen und weitere Bauprodukte. Sobald die hEN für eine Kategorie revidiert ist, greift die GWP-Pflicht sofort für diese Kategorie.
  • 2030: weitere Umweltindikatoren nach Annex II e–m (Versauerung, Eutrophierung, Wasserverbrauch und weitere).
  • 2032: vollständiges Lebenszyklus-Set nach Annex II a–s.

Die genauen Stichtage je Produktkategorie stehen erst mit Veröffentlichung des jeweiligen delegierten Rechtsakts fest. Hersteller sollten die Veröffentlichung „ihrer” Kategorie aktiv beobachten, die typische Vorlaufzeit zwischen Rechtsakt und Pflicht reicht selten aus, um EPD-Daten und DPP-Strukturen erst zu diesem Zeitpunkt aufzubauen.

Was muss konkret getan werden?

Aus Herstellersicht lässt sich die Vorbereitung in fünf Arbeitsstränge zerlegen:

  • Portfolio-Mapping: das eigene Produktportfolio gegen die kommenden HTS-Kategorien spiegeln und nach Working-Plan-Reihenfolge priorisieren.
  • Lebenszyklus-Datenbasis nach EN 15804+A2: modular pro Produktfamilie aufbauen, mit nachvollziehbarem Hintergrund-Datensatz und dokumentierten Annahmen. Die GWP-Werte aus den EPDs fließen direkt in die DoPC ein.
  • DoPC-Prozesse vorbereiten: Leistungserklärung und Umweltkennwerte zusammenführen, datenseitig und freigabeseitig. Die DoPC ist die Marktzugangsdokumentation, ohne sie ist ein Inverkehrbringen nicht möglich.
  • Digitaler Produktpass: Datenmodell, ERP-/PIM-Anbindung, eindeutige Produkt-Identifier und Daten-Carrier (QR-Code, NFC, Data-Matrix) festlegen. Der DPP ist primär ein Daten- und IT-Projekt, kein klassisches Compliance-Projekt. Datenfluss ist LCA → EPD → DPP, sequenziell und nicht parallel. Das bedeutet, dass vorhandene EPD- und LCA-Daten als strukturierte Eingabe genutzt werden. Der DPP wird über die gesamte Produktlebensdauer fortgeschrieben, nicht einmalig publiziert. Außerdem ist zu differenzieren, welche Daten öffentlich, welche nur entlang der Wertschöpfungskette und welche nur für Behörden zugänglich sein sollen.
  • Verifizierungspfad und Sorgfaltspflichten: je nach Produktkategorie festlegen, welche Anforderungen über Eigenerklärung und welche über Drittpartei-Verifizierung abzudecken sind. Für viele Produktfamilien wird Drittpartei-Verifizierung Pflicht. Parallel Lieferanten-Tracing, Abweichungsmanagement und interne Dokumentationswege aufsetzen; die erweiterten Hersteller-Sorgfaltspflichten verlangen kontinuierliche Pflege, keine Einmal-Aktion.

Was passiert, wenn nicht?

Bauprodukte ohne CPR-konforme DoPC dürfen ab dem jeweiligen kategorie-spezifischen Stichtag nicht mehr in den EU-Markt gebracht werden. Marktüberwachungsbehörden können Rücknahmen anordnen, Bußgelder verhängen und Vertriebsverbote aussprechen. Die Sanktionshöhe richtet sich nach dem nationalen Umsetzungsrecht der Mitgliedstaaten und kann im Wiederholungsfall empfindlich ausfallen. In öffentlichen Ausschreibungen wird die CPR-Konformität bereits in der Vergabe-Phase geprüft; fehlende oder unvollständige Daten führen zum Ausschluss. Hinzu kommen zivilrechtliche Haftungsrisiken gegenüber Bauherren und Generalplanern, wenn Konformitätsmängel erst nach Einbau festgestellt werden.

Marktstrategisch oft wichtiger als die formelle Sanktion ist, dass öffentliche Auftraggeber und nachhaltigkeitsorientierte Bauherren DPP-Daten und Lebenszyklus-Werte häufig schon vor dem regulatorischen Pflichttermin abfragen. Wer hier nicht liefert, fällt aus Spezifikationen heraus, auch in Zeiträumen, in denen die regulatorische Pflicht selbst noch nicht aktiv ist. In zertifizierungsorientierten Segmenten (BNB, QNG, DGNB) wirkt der Effekt sofort.

Querverweise

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