QNG · Bereits in Kraft
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Das QNG ist ein staatliches Qualitätssiegel des BMWSB für nachhaltige Gebäude. Für die KfW-BEG-Förderung „klimafreundlicher Neubau" ist es Pflicht. Aktuell basiert es auf EN 15804+A1. Die Umstellung auf +A2 läuft. Mit dieser Umstellung werden produktspezifische EPDs als Eingangsdaten zugelassen.
Was ist das?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist das staatliche Qualitätssiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für nachhaltige Gebäude. Es definiert Anforderungen an ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität in zwei Anspruchsstufen: QNG-PLUS und QNG-PREMIUM. Seit dem 21. April 2022 ist das QNG verbindliche Voraussetzung für die Nachhaltigkeitsklasse der KfW-Förderprogramme „Bundesförderung effiziente Gebäude” (BEG) und „Klimafreundlicher Neubau” (KFN). Ohne QNG-Nachweis ist ein Zugang zur höherwertigen Förderstufe nicht möglich.
Aktuelle Siegelvarianten decken Wohngebäude (WG23) und mehrere Nichtwohngebäude-Typen ab. Methodisch ist das QNG eng mit dem BNB verzahnt und greift auf die ÖKOBAUDAT-Datenbasis zurück. Methodischer Kern ist die Whole-Life-Carbon-Berechnung des Gebäudes nach DIN EN 15978, mit Treibhausgas-Daten aus EPDs als Eingangsgröße.
Wer ist betroffen?
Direkt adressiert sind Bauherren von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die KfW-Förderung in Anspruch nehmen wollen. Ohne QNG-Konformität gibt es keine Förderzusage in der Nachhaltigkeitsklasse. Direkt betroffen sind auch die Architekten und Generalplaner, die die Daten für die Lebenszyklus-Berechnung beschaffen und nach QNG-Regeln aufbereiten.
Indirekt, und für die Hersteller-Perspektive entscheidend, betrifft das QNG alle Bauproduktehersteller, deren Produkte in QNG-zertifizierten Projekten verbaut werden. Ihre EPDs und Datensätze in ÖKOBAUDAT fließen in die Gebäude-LCA ein. In der Praxis bedeutet das: Hersteller ohne EPD nach EN 15804+A2 verlieren mit fortschreitender QNG-Umstellung Zugang zu QNG-relevanten Projekten. Projektplaner sind auf konkrete, normenkonforme Datensätze in ÖKOBAUDAT angewiesen. Generische Datensätze bleiben methodisch zulässig, schneiden in der Bewertung aber konservativ ab. Produktspezifische EPDs werden damit zum Differenzierungsmerkmal in der Ausschreibung.
Welche Frist gilt?
Das QNG hat keinen einzelnen Stichtag. Es ist seit 2022 in Kraft und läuft kontinuierlich. Methodisch befindet es sich aktuell in einem entscheidenden Übergang:
- Aktuell: Die LCA-Berechnung in QNG läuft nach der Tabelle „Ökobilanzierung — Rechenwerte 2023” und damit nach EN 15804+A1. End-of-Life-Daten aus produktspezifischen EPDs sind aktuell nicht als Eingangsdaten zugelassen. Sie werden über die Rechenwerte-Tabelle bedient.
- Übergang im Gange: Die ÖKOBAUDAT-Datenbasis ist bereits auf EN 15804+A2 umgestellt, die QNG-Umstellung folgt. Konkrete Termine werden vom QNG-Portal über die Handbuch-Anlagen kommuniziert.
- Nach Abschluss der Umstellung: Produktspezifische EPDs nach EN 15804+A2 werden für die Verifikation nutzbar. Das ist der entscheidende Hebel für Hersteller, eigene Optimierungen und Modul-D-Vorteile in die QNG-Bilanz zu tragen.
Wer die EPD-Datenbasis jetzt auf A2 aufbaut, ist mit dem Schalttermin sofort eingangsfähig. Wer sie aufschiebt, läuft zur Marktreife der Umstellung der eigenen Datenbasis hinterher.
Was muss konkret getan werden?
Für Bauproduktehersteller ergibt sich ein klares Programm:
- EPDs auf EN 15804+A2 aktualisieren: +A1-Bestände sind in der Übergangsphase noch gültig, verlieren aber an Wirkung. Wer +A2-fähig ist, wird mit der QNG-Umstellung sofort eingangsfähig in die LCA-Verifikation.
- Modul-D ausweisen: End-of-Life- und Recycling-Annahmen werden mit der +A2-Umstellung zu verifizierbaren Eingangsdaten. Hersteller mit sauberer Modul-D-Datenbasis differenzieren sich gegenüber Wettbewerbern, die nur Modul A1-A3 belastbar haben.
- ÖKOBAUDAT-Listing pflegen, firmenspezifisch (für eigene Produkte) oder verbandsspezifisch (über Branchen-EPDs). Die ÖKOBAUDAT-Listung ist der formale Anschlusspunkt für QNG. Ohne Listung wird das Produkt gegen den generischen Datensatz seiner Kategorie gerechnet.
- Modul-Vollständigkeit prüfen: A1-A3 (Herstellung), A4-A5 (Errichtung), B1-B7 (Nutzung), C1-C4 (Entsorgung), D (Wiederverwendung/Recycling). Die Vollständigkeit der deklarierten Module schlägt direkt in die Bewertung des Endprodukts „Gebäude” durch.
- EPD-Update-Routine etablieren: EPDs haben 5 Jahre Gültigkeit. Wer Update-Zyklen vor Ablauf einplant, vermeidet Lücken in der ÖKOBAUDAT-Listung.
- Spezifikations-Kommunikation: Bauherren und Planer in KfW-geförderten Projekten fragen zunehmend nach produktspezifischen Daten. Marketing- und Vertriebsunterlagen entsprechend ausrichten.
- Mit BNB parallel denken: Die methodische Nähe zum BNB ist hoch und eine konsistente EPD-Datenbasis bedient beide Pfade ohne Doppelarbeit.
Was passiert, wenn nicht?
Direkte Sanktionen entstehen nicht. Das QNG ist ein freiwilliges Förderkriterium, kein Rechtsakt. Die Konsequenz ist marktstrukturell: ohne EPD-Datenbasis kein QNG-tauglicher Datensatz, ohne QNG-tauglichen Datensatz kein Zugang zur höherwertigen KfW-Förderung für die Bauherrenseite und damit ein realer Marktanteilsverlust an Hersteller mit besserer Datenlage.
Insbesondere im Wohnungsbau-Segment, in dem die KfW-Förderung häufig die Wirtschaftlichkeit eines Projekts entscheidet, wird die Datenlage zum entscheidenden Auswahlkriterium in der Ausschreibung. Hinzu kommt: das QNG ist methodisch eng an EU-CPR-Anforderungen und an die EPBD-Reform angelehnt. Wer für das QNG aufgestellt ist, deckt damit zugleich wesentliche Teile der kommenden EU-Anforderungen ab. Wer es nicht ist, baut sich einen Rückstand auf zwei Ebenen gleichzeitig auf.
Querverweise
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